Wie wir mit Wirkaussagen umgehen
Kosmetik darf nur das versprechen, was sich belegen lässt. Die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 nennt dafür sechs gemeinsame Kriterien, unter anderem Rechtskonformität, Wahrheit, Belegbarkeit und Redlichkeit. Wir halten uns daran, auch wenn ein zurückhaltender Satz weniger verspricht als eine große Zahl: GUAM Kosmetik pflegt die Haut und verändert ihr Erscheinungsbild. Sie behandelt keine Krankheiten, baut kein Fettgewebe ab und ersetzt weder Bewegung noch ärztlichen Rat.
Deshalb finden Sie in unseren Produkttexten Formulierungen wie mindert das Erscheinungsbild von Cellulite statt Versprechen über Zentimeter oder Wochen. Aussagen, für die uns der Nachweis fehlt, stehen hier nicht – auch dann nicht, wenn sie anderswo zu lesen sind.
Was vor dem Verkauf geprüft wird
Für jedes kosmetische Mittel im europäischen Markt gelten die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Sie greifen, bevor ein Produkt überhaupt in den Handel gelangt:
- Sicherheitsbewertung (Artikel 10): Eine fachlich qualifizierte Person bewertet jede Rezeptur, bevor sie auf den Markt darf.
- Produktinformationsdatei (Artikel 11): Rezeptur, Herstellverfahren, Sicherheitsbericht und die Nachweise für alle Wirkaussagen werden dokumentiert und für die Behörden bereitgehalten.
- Meldung im CPNP (Artikel 13): Jedes Produkt ist im europäischen Notifizierungsportal registriert, damit Giftinformationszentren im Notfall sofort Auskunft geben können.
- Gute Herstellungspraxis (Artikel 8): Herstellung und Abfüllung folgen dokumentierten Verfahren, jede Charge bleibt rückverfolgbar.
- Keine Tierversuche (Artikel 18): In der EU sind Tierversuche für Kosmetik und ihre Bestandteile verboten.
Vom Atlantik bis in die Dose
Die Meeresalgen werden ab Mai vor der bretonischen Küste mit dem Scoubidou geerntet, einem Werkzeug, das den Meeresboden schont. An Land trocknen sie an Sonne und Meereswind, werden vermahlen und kalt mit den übrigen Bestandteilen vermischt, damit die Eigenschaften des Algenmehls erhalten bleiben. Hergestellt und abgefüllt wird bei Lacote S.r.l. in San Prospero bei Modena. Mehr dazu auf der Seite Über GUAM.
Was auf jeder Packung steht
- die vollständige Bestandteilsliste in INCI-Nomenklatur – bei uns zusätzlich im Register „Inhaltsstoffe“ auf jeder Produktseite;
- die Chargennummer, über die sich jede Packung bis zur Herstellung zurückverfolgen lässt;
- die Haltbarkeit: entweder ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Dosensymbol mit der Verwendungsdauer nach dem Öffnen;
- Name und Anschrift der in der EU verantwortlichen Person.
Studien und Ergebnisse
Die Nachweise zu den Wirkaussagen führt der Hersteller in der Produktinformationsdatei. Wir haben sie bei Lacote angefordert und sichten sie derzeit. Sobald uns die Unterlagen vollständig vorliegen und wir sie geprüft haben, veröffentlichen wir an dieser Stelle, welche Aussage worauf beruht – mit Angabe von Studientyp, Teilnehmerzahl und Dauer. Bis dahin steht hier bewusst keine Zahl.
Sie möchten vorab wissen, worauf eine bestimmte Aussage beruht? Rufen Sie uns an unter +49 (0)7131 38575-0 oder schreiben Sie an info@naturpraeparate-dieterich.de. Wir fragen für Sie beim Hersteller nach.